Heggenkamp 25, 46514 Schermbeck
02853 2527
Kita.stludgerus-schermbeck@bistum-muenster.de
Unsere Öffnungszeiten: Mo 7.30-17 Uhr . Di 7.30 -17 Uhr . Mi 7.30 -17 Uhr . Do 7.30 -17 Uhr . Fr 7.30 -14.30 Uhr

Elternbeirat

Unser Elternbeirat

Der Elternbeirat ist ein gesetzlich verankertes Gremium und setzt sich in unserer KiTa aus vier Elternvertretern und vier Stellvertretern zusammen, die zu Beginn eines KiTa-Jahres für ein Jahr während der Elternversammlung gewählt werden.

„Der Elternbeirat vertritt die Interessen der Elternschaft gegenüber dem Träger und der Leitung der Einrichtung. Er ist über wesentliche personelle Veränderungen bei pädagogisch tätigen Kräften zu informieren. Gestaltungshinweise des Elternbeirates hat der Träger angemessen zu berücksichtigen.“ 

Der Elternbeirat trifft sich mindestens 3x jährlich.

Unsere Elternbeiratsarbeit ist geprägt durch ein konstruktives, kreatives und offenes Miteinander zum Wohle unserer Kinder, unserer Familien und unserer Einrichtung.

Am Donnerstag, 31.08.23 haben wir in unserer ersten Elternvollversammlung unseren neuen Elternbeirat für das Kita-Jahr 2023/2024 gewählt: 

Folgende acht Eltern haben sich zur Wahl gestellt und sind gewählt worden: 

  • Sina Baum 
  • Maren Finke 
  • Jens Fromm 
  • Nadine Hellwig 
  • Marie Hildebrand 
  • Victoria Schambach 
  • Nina Salewski 
  • Hanna Schambach 

Wir wünschen unserem neuen Elternbeirat gutes Gelingen, konstruktive Zusammenarbeit und Freude in der Umsetzung ihrer Aufgaben & Ziele. 

Unsere Eltern laden wir herzlich ein, unseren Elternbeirat aktiv zu unterstützen und zum Wohl unserer Kinder & Eltern aktive KiTa-Arbeit mitzugestalten! 

Nina Salewski

Nadine Hellwig

Jens Fromm

Viktoria Schambach

Sina Baum

Marie Hildebrand

Hannah Schambach

Maren Finke

Elternbeirat - was ist das?​

Auszug aus dem Kinderbildungsgesetz 

§ 10/Elternmitwirkung in der Kindertageseinrichtung 

Elternmitwirkung in der Kindertageseinrichtung

(1) In jeder Kindertageseinrichtung werden zur Förderung der Zusammenarbeit von Eltern, Personal und Trägern die Elternversammlung, der Elternbeirat und der Rat der Kindertageseinrichtung gebildet. Regelungen über die Zusammensetzung der Gremien in der Tageseinrichtung und Geschäftsordnungen dieser Gremien werden vom Träger im Einvernehmen mit den Eltern festgelegt, soweit in diesem Gesetz nicht etwas anderes bestimmt ist. Bei Wahlen und Abstimmungen haben Eltern eine Stimme je Kind. Die Mitwirkungsgremien sollen die Zusammenarbeit zwischen den Eltern, dem Träger und dem pädagogischen Personal sowie das Interesse der Eltern für die Arbeit der Einrichtung fördern.

(2) Die Eltern der die Einrichtung besuchenden Kinder bilden die Elternversammlung. Diese wird mindestens einmal im Kindergartenjahr von dem Träger der Kindertageseinrichtung bis spätestens 10. Oktober einberufen. Eine Einberufung hat außerdem zu erfolgen, wenn mindestens ein Drittel der Eltern oder in besonders begründeten Fällen der Elternbeirat dies verlangt. In der Elternversammlung informiert der Träger über personelle Veränderungen sowie pädagogische und konzeptionelle Angelegenheiten sowie die angebotenen Öffnungs- und Betreuungszeiten. Zu den Aufgaben der Elternversammlung gehört die Wahl der Mitglieder des Elternbeirates. Die Elternversammlung soll auch für Angebote zur Stärkung der Bildungs und Erziehungskompetenz der Eltern genutzt werden.

(3) Der Elternbeirat vertritt die Interessen der Elternschaft des aktuellen Kindergartenjahres gegenüber dem Träger und der Leitung der Einrichtung. Dabei hat er auch die besonderen Interessen von Kindern mit oder mit drohenden Behinderungen in der Einrichtung und deren Eltern angemessen zu berücksichtigen. Das Mandat des Elternbeirates gilt über das Ende eines Kindergartenjahres hinaus und endet mit der Wahl eines neuen Elternbeirates, wenn in den Verfahrensregeln und Geschäftsordnungen nach Absatz 1 Satz 2 keine andere Regelung getroffen wurde. Bei einem Mandat über das Ende eines Kindergartenjahres hinaus, beraten und entscheiden die Mitglieder des Elternbeirates im Interesse der neuen Elternschaft, wie die Eltern im aktuellen Kindergartenjahr, beispielsweise in der Versammlung der Elternbeiräte, vertreten werden. Wenn die Betreuung der Kinder in der Einrichtung endet, scheiden ihre Eltern spätestens mit der Wahl eines neuen Elternbeirates aus dem Elternbeirat aus.

(4) Der Elternbeirat ist vom Träger und der Leitung der Einrichtung rechtzeitig und umfassend über wesentliche Entscheidungen in Bezug auf die Einrichtung zu informieren und insbesondere vor Entscheidungen über die pädagogische Konzeption der Einrichtung, über die personelle Besetzung, die räumliche und sachliche Ausstattung, die Hausordnung, die Öffnungszeiten, einen Trägerwechsel sowie die Aufnahmekriterien anzuhören. Gestaltungshinweise hat der Träger angemessen zu berücksichtigen.

(5) Entscheidungen, die die Eltern in finanzieller Hinsicht berühren, bedürfen grundsätzlich der Zustimmung durch den Elternbeirat. Hierzu zählen vor allem die Planung und Gestaltung von Veranstaltungen für Kinder und Eltern sowie die Verpflegung in der Einrichtung, soweit es sich dabei zum Beispiel nicht nur um geringfügige Preissteigerungen im Rahmen allgemeinüblicher Teuerungsraten handelt.

(6) Der Rat der Kindertageseinrichtung besteht aus Vertreterinnen und Vertretern des Trägers, des Personals und des Elternbeirates. Aufgaben sind insbesondere die Beratung der Grundsätze der Erziehungs- und Bildungsarbeit, die räumliche, sachliche und personelle Ausstattung sowie die Vereinbarung von Kriterien für die Aufnahme von Kindern in die Einrichtung. Der Rat der Kindertageseinrichtung tagt mindestens einmal jährlich. 

Was macht ein Elternbeirat? 

  • ist ein gesetzlich verankertes Gremium (KiBiz/ § 10) 
  • vertritt die Interessen der gesamten Elternschaft
  • belebt Aktivitäten innerhalb unserer Elternschaft und trägt somit zu einer weiteren Einbindung der Eltern bei
  • trägt gemeinsam mit Träger & Team Sorge dafür, dass in unserer Kita Familienergänzung und Familienunterstützung praktiziert wird 
  • unterstützt die Aktivitäten der Einrichtung zum Wohl unserer Kinder 
  • arbeitet kreativ, konstruktiv und vertrauensvoll mit Träger, Team & Elternschaft zusammen 
  • trifft sich mindestens 3x jährlich zu einer Elternbeiratssitzung 

Wie setzt sich ein Elternbeirat zusammen? 

  • Im optimalen Fall gehören dem Elternbeirat in unserer viergruppigen Einrichtung 4 Elternvertreter & 4 Stellvertreter an; sofern sich weniger Kandidaten bereit erklären, umso kleiner wird unser Elternbeirat! 
  • Die Mitglieder des Elternbeirates vertreten die Interessen in der gesamten KiTa 
  • Der Elternbeirat wird für die Dauer eines Jahres gewählt; die Amtszeit endet mit der Wahl des neuen Elternbeirates. 

Wie wird der Elternbeirat in diesem Kita-Jahr gewählt? 

  1. Eltern, die an der Elternvollversammlung teilnehmen möchten, melden Sich bitte mit der beiliegenden Anmeldung an. Diese Eltern können die Elternvertreter während der Elternvollversammlung wählen. 
  2. Die Auszählung aller Stimmen erfolgt an dem Abend während der Elternvollversammlung. 

Pro betreutem Kind haben die Erziehungsberechtigten gemeinsam eine Stimme! 

Warum soll ich mich in ein solches Gremium wählen lassen? 

Elternbeiratsmitglieder, die diese ehrenamtliche Aufgabe bereits ausgeführt haben sagen u.a. : 

„Ich habe mich in den Elternbeirat wählen lassen und bin ehrenamtlich aktiv geworden, weil ich 

  • hinter die Kulissen der KiTa gucken möchte 
  • Hintergründe, Strukturen & Organisation der Kita kennenlernen möchte 
  • an bestimmten Entscheidungen mit beteiligt werden möchte 
  • Elternarbeit & ein gutes Miteinander der Familien in unserer Kita aktiv mitgestalten & fördern möchte 
  • KiTa-Familien dazu motivieren möchte, sich aktiv zu beteiligen 
  • das KiTa-Personal in seiner Arbeit unterstützen möchte 
  • konzeptionelle Entwicklungen in der Kita mit begleiten und mit gestalten möchte 
  • in einen Austausch mit dem Träger unserer Kita kommen möchte 
  • für gute Rahmenbedingungen in KiTas eintreten möchte 
  • über politische Strukturen – augenblickliche Reform des Kinderbildungsgesetzes – informiert sein möchte…“

Welche Voraussetzungen sollte ein Elternbeiratsmitglied erfüllen? 

Ein Elternbeiratsmitglied 

  • sollte Interesse an der Arbeit der Kita / des Familienzentrums haben 
  • sollte Interesse daran haben, gemeinsam mit Kindern, Eltern & Team etwas zu bewegen 
  • sollte Interesse an einer Zusammenarbeit mit Eltern, Träger, Förderverein & Team haben 
  • sollte Zeit haben und Idealismus mitbringen 
  • sollte regelmäßig in der KiTa präsent und ansprechbar sein 
  • sollte in allen Situation das Wohl unserer Kinder und unsere Kita im Auge behalten 
  • sollte Eltern für die Mitarbeit begeistern und motivieren können 
  • sollte neue Wege gemeinsam mit uns beschreiten wollen 
  • sollte auch in schwierigen Situationen einen kühlen Kopf bewahren und im Interesse aller demokratische Entscheidungen zum Wohl der Einrichtung treffen können 

Es dürfen sich auch gerne jene Eltern aufstellen lassen, die in diesem Jahr neu in die Kita gekommen sind! 

Mehrjährige KiTa-Erfahrung ist keine Voraussetzung für Eure Kandidatur! 

Wenn Ihr noch weitere Infos benötigt bzw. Fragen habt, sprecht uns bitte an! 

Das Team des Familienzentrums St.Ludgerus